Für die einen eine innovative gute Ergänzung zur Mobilität, für andere „vorbeigedacht“ am Ziel von Umweltschutz und Sicherheit. Eine Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ermöglicht mit Tretrollern (E-Scooter) am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Ein im Grunde guter Gedanke. Möglichst viele Nutzer sollen ihren Pkw zuhause lassen und mindestens bis zur nächsten ÖPNV-Haltestelle mit diesem neuen Fortbewegungsmittel unterwegs sein. Dies dürfte jedoch eher eine Wunschvorstellung bleiben. Bisherige Erfahrungen in einigen Großstädten sind diesbezüglich bescheiden. Außerdem werden eine Vielzahl von Verstößen registriert.
Die Nutzung dieser E-Tretroller ab dem 14.Lebensjahr (ohne Helmpflicht), mit max. 20km/h Höchstgeschwindigkeit, ist gesetzlich auf Radwegen/-Radfahrstreifen und Fahrbahnen/-Seitenstreifen vorgesehen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen grundsätzlich nicht befahren werden.
Die Heilbronner Straßenverkehrsbehörde gab nun zur Kenntnis, dass die Nutzung dieser E-Tretroller in einer einjährigen Testphase mit „Schrittgeschwindigkeit“ in Fußgängerzonen erlaubt werden soll. Dies ist aus hiesiger Sicht nur dann eine vertretbare Entscheidung, wenn die Verwaltung auch dafür Sorge trägt, dass die sicherheitsrelevanten Vorgaben durch die Nutzer eingehalten werden.
Karl-Heinz Kübler
CDU Stadtrat