…kann uns krankmachen! Das gilt auch für den Straßenverkehrslärm. Diesem kön-nen wir – Alt und Jung – vor allem in unseren Wohnungen, in öffentlichen Parks, in Schulgebäuden, Krankenhäusern oder Altenheimen ausgesetzt sein. Vor diesem Umgebungslärm will uns die EU-Richtlinie 2002/49/EG schützen. Deshalb hat auch unsere Stadt eine strategische Lärmkarte und einen Lärmaktionsplan auszuarbei-ten, dabei etwa mit den Hauptverkehrsstraßen die Lärmquellen zu beschreiben und ihre Maßnahmen zur Lärmminderung darzulegen. Beide sind alle fünf Jahre zu überprüfen und wenn nötig zu überarbeiten. In Heilbronn haben wir unter Beteili-gung der Öffentlichkeit bereits den dritten Lärmaktionsplan aufgestellt und im Ge-meinderat kürzlich einstimmig beschlossen.
Dazu gehört auch Tempo 40 etwa auf der Oststraße. Wenn sich die Fahrzeuglenker daran halten, gilt für die lärmgeplagten Anwohner – wie das Beispiel der Horkhei-mer Straße bereits zeigt – im Vergleich zu heute buchstäblich: „ein Unterschied wie Tag und Nacht“! Die Sinnhaftigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird aber oft heftig bestritten, auch innerhalb der CDU. Sie sind gewiss nur zu bejahen bei deren intensiven Überwachung und Durchsetzung. Hierauf werden wir unser Augenmerk richten – und auch auf die gebotene Grüne Welle!