Freiwilligkeitsleistungen und Haushaltskonsolidierung im Überblick
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Finanzen der Kommunen geraten immer mehr unter Druck und damit in eine finanzielle Schieflage. Die Wirtschaftskraft geht zurück, die Inflation steigt – beides mit negativem Einfluss auch auf unseren städtischen Haushalt. Heilbronn hat aktuell durch eine solide Haushaltspolitik eine gute Ausgangsposition. Diesen Vorsprung gegenüber zahlreichen Kommunen des Landes gilt es zu behalten und gemeinsam weiter auszubauen.
Große finanzielle Herausforderungen, wie der ÖPNV-Ausbau, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und die Integration von Geflüchteten, kosten enorm viel Geld. Bereits heute zeichnet sich ab, dass auch Heilbronn in eine deutlich zunehmende Verschuldung laufen wird und nur durch Rücklagenentnahmen und Kreditaufnahmen die notwendigen Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Der im aktuellen Doppelhaushalt ausgewiesene Schuldenstand wird Ende 2029 bei knapp 260 Mio. Euro liegen – wenn alles gut geht und keine weiteren Katastrophen, Kriege oder sonstige unkalkulierbaren Einflüsse dieses Ergebnis nicht noch verschlechtern!
Nur wenn sich die Verwaltung und der Gemeinderat gemeinsam dieser Herausforderung stellen und sich gemeinsam auf mittelfristige Finanzziele einigen, wird es gelingen die aktuell noch gute Ausgangsposition zu behalten. Immer weitere zusätzliche Freiwilligkeitsleistungen, die auch bei Zuschüssen in aller Regel immer noch städtische Komplementärmittel und Personalkapazitäten erfordern, passen da nicht ins Bild der Zeit.
Die vielen unterschiedlichen Freiwilligkeitsleistungen, die von vorherigen Gemeinderäten beschlossen wurden, sind vor allem für neue Gemeinderäte nirgendwo übersichtlich dargestellt und abrufbar. Ebenso ist es oft so, dass sie – einmal beschlossen – nicht mehr hinsichtlich ihrer Aktualität und Notwendigkeit überprüft werden; aber allzu oft enorme personelle Kapazitäten für deren Verwaltung und Umsetzung bündeln.
Bereits vor dem nun verwaltungsintern beginnenden Haushaltsaufstellungsprozesse für den Doppelhaushalt 2027/2028 ist es deshalb wichtig, zusammen Leitlinien und Maßgaben zu erarbeiten. Der letztjährig gestellte und nur teilweise vollständig abgearbeitete Antrag unserer Fraktion hat gezeigt, dass diese enorm wichtige Aufgabe losgelöst vom eigentlichen Haushaltsberatungsprozess geschehen muss.
Die CDU-Fraktion beantragt deshalb:
- Die Verwaltung organisiert mit dem Gemeinderat eine Haushaltsklausur als Auftakt zu einer Fortschreibung und Erneuerung des 2017 begonnen Haushaltskonsolidierungsprozesses.
- Es werden ausführlich in dieser Klausur die strukturellen Defizite im städtischen Haushalt erläutert, der mittelfristige Finanzplan dargestellt und notwendige große Investitionen aufgelistet (Feuerwehrbedarfsplan, Schulentwicklungsplan, Verkehrsinfrastrukturbauwerke und -maßnahmen, notwendige Investitionen der städtischen Töchter HNVG; SWHN, etc.)
- Es wird eine ausführliche Auflistung sämtlicher Freiwilligkeitsleistungen erarbeitet und dem Gemeinderat zu Verfügung gestellt. Dabei werden insbesondere auch die Personalkosten, dafür notwendige Personalkapazitäten in Vollzeitäquivalent (VZÄ) und die sonstigen Kosten wie Werbung etc. aufgeführt